Hallo Frau Bader,
ich bin während der Probezeit schwanger geworden und habe kurz danach ein Beschäftigungsverbot bekommen. In meinem Vertrag wurde vereinbart das ich Weihnachtsgeld bekomme. Ende November fängt mein Mutterschutz an. Steht mir eigentlich Weihnachtsgeld zu? Vielen lieben Dank.
Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 11:13
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Beschäftigungsverbot??? Schwanger in der Probezeit
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2011
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Beschäftigungsverbot??? Schwanger in der Probezeit
Das heisst, mir steht das weihnachtsgeld zu? auch wenn ich während der probezeit schwanger geworden bin? es ist vertraglich vereinbart worden. wie sieht es denn eigentlich nach der entbindung mit der kündigung aus? mein arbeitgeber sagte mir, das er mich nach der entbindung kündigen darf. stimmt das? LG
Mitglied inaktiv - 25.11.2011, 13:13
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Beschäftigungsverbot??? Schwanger in der Probezeit
Nein, er darf Dich erst nach der ELTERNZEIT kündigen. Und dann am 1. Tag mit den vereinbarten Fristen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 25.11.2011, 13:35
Antwort auf:
Weihnachtsgeld bei Beschäftigungsverbot??? Schwanger in der Probezeit
in meinem vertrag steht, weihnachtsgeld für das zurück liegende jahr. ich habe erst im febr. dieses jahres meine stelle angenommen. heisst das ich bekomme kein weihnachtsgeld?
Mitglied inaktiv - 25.11.2011, 16:47