Unsere Tochter ist jetzt 3 Monate. Leider haben mein Mann und ich noch getrennte Haftpflichtversicherungen anstatt einer Familienversicherung weil beide Unternehmen nicht bereit sind uns "zusammenzulegen" das ist schon mal meine erste Frage - kann man sie nicht dazu zwingen wo wir doch verheiratet sind? Und der Allianz Vertreter ist ganz scharf darauf sofort eine Haftpflicht für das Kind zu machen, dabei kann sie doch nix anstellen (außer mal auf nen Perserteppich kotzen oder so:-)) was sagt ihr dazu? hat einer Erfahrung damit?
Mitglied inaktiv - 10.12.2002, 11:36
Antwort auf:
Wann eine Haftpflicht fürs Kind?
Liebe Monika,
das mit dem perser ist prima :-))
Aber auch dfür haftet keiner, denn da fehlt es am Verschulden. Für Kotzen kann keiner was.
Nein, im Ernst: KInder haften ab 7, wenn sie für das, was sie tun, schon die Einsichtsfähigkeit haben.
Ansonsten können die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2002
Antwort auf:
Wann eine Haftpflicht fürs Kind?
Thema versicherung:
Die "jüngere" Versicherung bei Euch muß aufgelöst werden, also die, die noch nicht so lange besteht.
BESTEHT darauf!
Das ist allgenmein üblich!
Mail mich an, wenn Du Hilfe brauchst.
Die Haftpflichtversicherung haftet nach den Vorganben des Gesetzes (BGB) und kinder unter 7 sind nun mal nicht deliktfähig.
Wobei es seit einiger Zeit Versicherungen gibt, die auch Ansprüche auf Schäden zahlen, die von Kindern unter 7 J. verursacht wurden.
HTH
Désirée
die Versicherungstante :-)
Mitglied inaktiv - 11.12.2002, 20:17