Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haftpflicht, Schaden und deliktunfähiges Kleinkind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haftpflicht, Schaden und deliktunfähiges Kleinkind

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich habe bis vor wenigen Tagen mit meiner 2jährigen Tochter in einer Wohngemeinschaft gewohnt. Von einer nun ehemaligen Mitbewohnerin hat die Kleine ausversehen einen i-pot-Lautsprecher der im Badezimmer war kaputt gemacht (da hatten wir noch dort gewohnt). Sie hatte mit ihrer Puppe das Netzkabel erwischt, welches herunter hing. Darauf fiel dieser Lautsprecher ca 1m auf den Fließenboden und war kaputt. Ich hatte den Schaden meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Beim Abschluss dieser hatte ich darauf geachtet, dass Kinder unter 7Jahre mit versichert sind. Die Versicherung hat dennoch abgelehnt mit der Begründung, meine Tochter sei deliktunfähig. Nichts desto Trotz besteht meine ehemalige Mitbewohnerin darauf, dass ich ihr nun den Schaden bezahlen muss. Wenn ich das nicht tue droht sie mit "Rechtsmitteln". Ich kann es mir aber nicht leisten diese Lautsprecher zu bezahlen, das weiß sie auch. Ich sehe es auch nicht ein, da ich auch zu ihr sagte, als sie ihre Lautsprecher im Bad aufstellte, sie soll bitte selbst darauf achten, dass ihr wertvoller Besitz in den Gemeischaftsräumen nach Benutzung bitte nicht einfach das Kabel herunter hängen lassen soll, sondern mit ins Regal tun. Ich kann nicht auf alles achten. Sie besteht aber darauf und meinte, ich hätte aufpassen sollen. Wenn die Versicherung nicht zahlt, dann ich. Wie sieht es denn rechtlich aus? Bin ich rechtlich verpflichtet den Schaden privat zu begleichen, wenn meine Versicherung nicht zahlt? Mit besten Grüßen und einen gelungenen Start ins neue Jahr Suse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kinder unter 7 sind deliktsunfähig - also haften nicht. Aber wenn Sie das in Ihre Versicherung extra mit aufgenommen haben, muss es auch von der Versicherung beglichen werden. Es kann aber ein Ausschluss der versicherung wegen häuslicher Gemeinschaft bestehen - also unabhängig vom Alter des Kindes. Von Ihnen muss es jedenfalls nicht bezahlt werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Suse, 1.) Wenn Du eine PHV "mit Kindern unter 7" hast, dann müsste sie den Schaden auch übernehmen. Aber selbst wenn nicht: 2.) Mach Dir keinen Streß! Kinder unter 7 sind eben genau das: Deliktunfähig. Und wenn ein Kind unter 7 - mein Auto zerkratzt - Lautsprecherboxen runterwirft - die Brille demoliert - das Handy im Klo versenkt dann gehört das eben zum allgmeinen Lebensrisiko. Sag Deiner Mitbewohnerin freundlich, sie soll sich an Deine Haftpflichversicherung wenden. Solltest Du eben haftbar gemacht werden können, wird diese den Schaden angemessen ersetzen. Wenn nicht, dann kann sie gerne klagen, dann hast Du den sog. "passiven Rechtschutz" der Haftpflichtversicherung, da wird dann alles für Dich übernommen. Kein Streß so früh im Jahr 2009 :-) Viele Grüße Désirée


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