Hallo Frau Bader, ich würde während der Elternzeit gerne bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Kann ich mich dafür von meinem jetzigen Arbeitgeber freistellen lassen, ohne daß ich meinen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit verliere? Darf der "alte" Arbeitgeber das ablehnen? Wenn ja, grundsätzlich oder nur unter bestimmten Umständen? Besten Dank vorab, Faraday
Mitglied inaktiv - 23.01.2007, 20:49