Frage: Vorzeitig wieder Arbeiten

ich wollte jetzt anfang August vorzeitig wieder Arbeiten mein sohn ist jetzt 8 monate alt. mein Arbeitgeber hat mir jetzt geschrieben, das er dem nicht zustimmt nun hab ich grad erfahren das ich wie es aussaut wieder Schwanger bin. kann ich jetzt meinem Arbeitgeber mitteilen, das ich aufgrund der erneuten schwangerschaft wieder zurück an mein arbeitsplatz möchte?? denn ich bekomme zur zeit ja nur das erziehungsgeld und Kindergeld und da mein mann grad arbeitslos geworden ist reicht das nicht für die ausgaben die wir haben. ich hoffe das sie mir weiterhelfen können oder jemand anderes der sich damit auskennt danke gruß nicky

Mitglied inaktiv - 10.08.2004, 16:43



Antwort auf: Vorzeitig wieder Arbeiten

Hallo, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben u der MAnn arbeitslos geworden ist besteht ein Anspruch auf Abbruch des EU. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2004



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