Vorsorgetermine während der Schwangerschaft und Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorsorgetermine während der Schwangerschaft und Arbeitgeber

Ich hab da mal ne wichtige Frage. ich arbeite derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Als ich sie darauf ansprach, wie es ist, wenn ich zu den Vorsorgeterminen gehe, weil im MuSchuG ja steht, es darf kein finanzieller Nachteil entstehen, meinten die zu mir, bei Zeitarbeitsfirmen würde das Gesetz nicht gelten, und die Zeit beim Arzt würde ich nicht bezahlt bekommen. Leider läßt es sich ja nicht immer vermeiden, doch mal 1 oder 2 Stunden früher zu gehen oder später anzufangen. Muß diese Zeit, wenn ich eine Bescheinigung vom Arzt miteinreiche, bezahlt werden? Ich weiß das beim Kunden wo ich derzeit arbeite, generell ARzttermine als ARbeitszeit mitgerechnet werden, (wird aufgerechnet auf die soll-arbeitszeit pro Tag, wenn durch den Arzttermin weniger stunden zusammen kämen). Bitte dringend um Antwort. Danke Chrissy

Mitglied inaktiv - 14.08.2002, 17:01



Antwort auf: Vorsorgetermine während der Schwangerschaft und Arbeitgeber

Hallo, Dein Arbeitgeber, egal ob Zeitarbeitsfirma oder nicht, MUSS Dir die Zeit für die wegen Deiner Vorsorgeuntersuchungen nicht arbeiten kannst bezahlen! Bestehe darauf, denn das ist Dein Recht und dieses Recht hast Du, auch wenn Du bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitest. Ich arbeite selbst seit über 5 Jahren im Personalbüro bei einer Zeitarbeitsfirma. Die Firma MUSS zahlen. Also lass Dich nicht abwimmeln. Gruß

Mitglied inaktiv - 14.08.2002, 19:25



Antwort auf: Vorsorgetermine während der Schwangerschaft und Arbeitgeber

Hallo, du mußt versuchen, die Versorgetermine außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Nur wenn dies absolut nicht möglich ist, muß der AG dir die entfallende Arbeitszeit bezahlen. Wenn du dir einen Termin während der Arbeitszeit holst, obwohl ein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich gewesen wäre, braucht der AG nicht zu zahlen.

Mitglied inaktiv - 15.08.2002, 08:14



Antwort auf: Vorsorgetermine während der Schwangerschaft und Arbeitgeber

Hallo, das Du die Vorsorgetermine außerhalb Deiner Arbeitszeit legen "musst", ist absoluter Quatsch. Es sind nämlich keine "normalen" Arzttermine sondern Vorsorgetermine weil Du schwanger bist und für die MUSS Dein Arbeitgeber Dich freistellen und bezahlen. Gruß

Mitglied inaktiv - 15.08.2002, 14:54



Antwort auf: Vorsorgetermine während der Schwangerschaft und Arbeitgeber

Hallo, ich arbeite auch bei einer Zeitarbeitsfirma bzw. bin ab jetzt in Urlaub und dann MuSchu. Mir sind die Stunden, die mir für die Vorsorgeuntersuchungen fehlten, die ganze SS über nicht gut geschrieben/bezahlt worden - kann ich das noch nachträglich veranlassen? Lg, Sabine

Mitglied inaktiv - 16.08.2002, 21:02



Antwort auf: Vorsorgetermine während der Schwangerschaft und Arbeitgeber

Hallo Lizzy, tja, generell steht Dir die Bezahlung für Deine Vorsorgetermine zu, denn wie gesagt, sind es schwangerschaftsbedingte Termine und die MUSS Dein AG zahlen. Wenn er das nicht hat und Du das nicht gleich mukiert hast, kann er das als stillschweigendes Einverständnis Deinerseits ansehen. Hast Du Dir für diese Zeiten eine Bestätigung beim Arzt geben lassen? Wenn ja, dann leg sie Deiner Firma vor und verlange die Bezahlung. Rückwirkend für die letzten Monate muss er das allerdings nicht, da er dann sagen kann, Du hast die Bescheinigung zu spät eingereicht. Wenn Du noch schwanger bist und noch Vorsorgetermine hast, so lass Dir die vom Arzt bestätigen und verlange Bezahlung dafür!!!! Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 17.08.2002, 11:00



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