Frage: Vorsorgerecht und Name

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin kurz vor der Entbindung und ich würde Ihren Rat brauchen. Ich bin nicht verheiratet aber wohne mit meinem Freund zusammen. Ich habe noch eine Tochter von meinem Ex Man. Mein Freund will mich gerade zwingen seinem Kind seinen Nachname zu geben. Ich finde es unnötig und beleidigend für mich, da ich 2 Kinder habe und die bräuchten beide ein Vater. Heiraten will er allerdings nicht. Gibt es irgendwelche rechtliche Nachteile für mich? Er hat mich mehrmals bedroht, wenns mit uns nicht klappt, nimmt er sein Kind und geht in Heimatland. Ich würde sagen, zwischen uns ist gerade nicht ganz Rosa. Wenn ich nichts beantrage, dann bekommt das Kind automatisch mein Nachname. Vorsorgerecht müsste er sogar in Gericht beantragen wenn ich das nicht will. Was passiert genau wenn ich meinem Kind sein Namen gebe? Herzlichen Dank für Ihren Rat.

von Irina.B. am 02.07.2019, 07:39



Antwort auf: Vorsorgerecht und Name

Hallo, locker bleiben - trotz der blöden Situation kurz vor der Geburt. Wenn Sie es nicht wollen, kann er da nichts machen. Und ob er mit dem Kind einfach zu abhauen kann hängt von seinem Heimatland ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2019



Antwort auf: Vorsorgerecht und Name

Nicht gerade rosa ist wohl eine Untertreibung. So oder so kannst du eh wenig machen. Den du kannst nicht einfach bei der Geburt dann sagen, Kind soll so heißen. Da muss der Herr schon selbst wo tätig werden. Sprich er müsste erst einmal die Vaterschaft anerkennen und du dem ganzen zustimmen. Einigt ihr euch aber darauf das das Kind seinen Namen bekommt, kannst du das nur schwer wieder rückgängig machen. Auch dann wenn ihr euch trennt. Wenn man mich derartig erpressen würde mit ich nehme das Kind und haue ins Ausland ab hätte mich der Typ wohl die längste Zeit gesehen. Aber das musst du wissen.

von Felica am 02.07.2019, 08:15



Antwort auf: Vorsorgerecht und Name

Hallo Irina, abgesehen davon, dass Dein Freund sich Dir und dem ungeborenen Kind gegenüber sehr niederträchtig verhält, Drohungen und alles, kann er Dich gar nicht zwingen. Ihr seid nicht verheiratet, Du kannst ihn natürlich als Vater angeben, aber er hat erst mal kein Bestimmungsrecht. Rechte müsste er erst mal beantragen. Sinnvoll ist es, ihm das NICHT zu erzählen. Wäre ich das, dann würde ich sämtliche Drohungen und Erpressungsversuche genau dokumentieren, wichtige Papiere sichern und sehen, dass ich von diesem Mann fortkomme! Kannst Du zu Deinen Eltern ziehen? Ein Frauenhaus nimmt Dich sicher auch auf, und dort wirst Du gut unterstützt. Thema Heimatland: Manchmal sieht man die Probleme, die sich kulturell aus so einer Beziehung ergeben, vorher nicht, erst Recht, wenn Kinder dazukommen. Mach Dir keine Illusionen! Schütze Dich selbst und Dein ungeborenes Kind! Alles Gute! VG Sileick

von Schniesenase am 02.07.2019, 13:24



Antwort auf: Vorsorgerecht und Name

Also: solange ihr nicht verheiratet seid: - hat er die Vaterschaft anerkannt? Wenn nein, dann ist er aktuell noch nicht mal der Vater. Insofern KÖNNTE das Kind gar nicht seinen Namen bekommen. - Daraus folgt: nach der Geburt bestimmst Du Vor- und Nachnamen des Kindes ganz alleine. - Er kann gerne die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen (diesem musst Du dann noch zustimmen), dabei kann er auch gleich den Unterhalt titulieren lassen, AUCH wenn man zusammenlebt. - das gemeinsame Sorgerecht kann er dann gerne einklagen, wird er vermutlich auch bekommen, in dem Verfahren kannst Du aber das ABR abspalten lassen, insbesondere wenn er jetzt schon droht das Kind zu entführen (vor Zeugen?) LG D Übrigens haben meine Kinder den Nachnamen vom Vater und das ist im tgl. Leben NULL Problem :-)

von desireekk am 02.07.2019, 14:46



Antwort auf: Vorsorgerecht und Name

Hallo Irina, bleib stark - mit zwei Kindern wäre es mir auch ganz wichig, dass beide den gleichen Namen haben. Wenn er den gleichen Namen haben will wie das Kind, könntet Ihr heiraten und er kann Deinen Namen annehmen... Wenn es schon jetzt so aussieht, wirstDu sicher bereuen, wenn Du zustimmst, dass das Kind seinen Namen bekommt. Alles Gute!

von zweizwerge am 10.07.2019, 11:41



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