Frage: Vormundschaft

Liebe Frau Bader Ich habe folgende Frage was kann ich tun das meine Tochter im falle das mir oder meinem Mann etwas zustößt nicht zu irgend jemanden kommt sondern zu einer Person die ich gerne bestimmen möchte ?

Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 09:44



Antwort auf: Vormundschaft

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2003



Antwort auf: Vormundschaft

ich glaube du kannst ein Testament hinterlassen beim Jugendamt in dem steht wer das Kind bekommen soll.Ich werde auch so eins machen.Ich werde es allerdings bei meiner Schwester hinterlegen weil sie die kleine in dem fall dann auch nehmen soll.Gruß Diana

Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 11:24



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