Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ende Dezember 2018 haben wir unseren Nachwuchs bekommen und meine Frau ist nun aktuell im Mutterschutz. Leider hat mein ehemaliger Arbeitgeber im Jahr 2018 Insolvenz angemeldet und die Transfergesellschaft endete zum 31.12.2018. ALG 1 habe ich rechtzeitig beantragt und würde ab januar leistungen beziehen. Gern würde ich zusammen mit meiner Frau die ersten beiden Monate Elternzeit nutzen und Elterngeld beziehen, leider ist mir nicht klar wie ich es am besten anstelle um nicht teile des Bezugszeitraumes an ALG 1 zu verlieren. Ich würde mich freuen wenn ich auf diesem Wege einen hilfreichen Tipp erhalten könnte. Mit freundlichen Grüßen Sebastian

von NickName123 am 13.01.2019, 14:43



Antwort auf: Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

Hallo, hat zwei Möglichkeiten. 1. Sie verschieben Ihr Arbeitslosengeld 1um zwei Monate und bekommt vollumfängliches Elterngeld 2. Sie bekommen beides parallel. Dann kommt es darauf an, wie viel Prozent Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie bekommen nicht beides in voller Höhe sondern jeweils anteilig. Dabei müssen Sie mindestens 30 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. wenn Sie jetzt also zum Beispiel halbtags arbeiten könnten, bekommen Sie Arbeitslosengeld eins 50 %, das wird auf das Elterngeld bis zu 300 € angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2019



Antwort auf: Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

Blöde Frage, aber wieso willst du Elternzeit ohne Arbeitgeber nehmen (was nicht möglich ist), obwohl du ohnehin zuhause bist? Wenn es dir nur um das Elterngeld geht, dann kannst du das natürlich machen, aber dein ALG 1 wird auf das Elterngeld angerechnet werden und es dadurch merklich verringern. Ob und wie man das ALG 1 für zwei Monate pausieren kann, um das volle Elterngeld zu bekommen weiß ich leider nicht.

von Dojii am 14.01.2019, 08:00



Antwort auf: Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

Das EG wird auf das ALG angerechnet, ja. Allerdings bleibt der Sockelbetrag von 300 Euro davon unberührt - du würdest also vermutlich finanziell also vermutlich besser dastehen als bei Verzicht auf ALG. Allerdings müsstest du dann weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sprich: Bewerbungen schreiben, Gespräche führen und ggf auch einen Job annehmen. Elternzeit gibt es ohne AG nicht - verzichtest du auf ALG, um es hinterher wieder aufleben zu lassen, wärest du in dieser Zeit Hausmann mit EG-Bezug. Die Beiträge zur KK müsstest du dann selbst zahlen. Ich würde sagen, du müsstest selbst einschätzen, wie schnell du wieder in Lohn und Brot kommen kannst in deinem Job um generell zu entscheiden, ob ihr es euch leisten könnt, dass du dann ja auch einfach zwei Monate länger arbeitslos bist. ALG ist ja nicht die gleiche Höhe wie dein Gehalt. EG auch nicht.

von cube am 14.01.2019, 10:09



Antwort auf: Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

Er kann während des Elterngeldbezuges kein ALG I beziehen, weil ALG I voraussetzt, dass er vermittelbar ist und das er während der Elternzeit nicht. Auch gibt es nur bei ALG II den Sockelbetrag von 300,00 € der stehenbleibt. Zur Frage: Wenn du in Elternzeit gehst und kein ALG I beziehst, kannst du nach Elternzeit ALG I beantragen und ganz normal beziehen (für wie viele Monate auch immer). Der Anspruch auf ALG I entfällt nicht.

von ALF0709 am 14.01.2019, 11:41



Antwort auf: Verzwickte Situation ALG1 und Elterngeld

Er ist aber nicht in Elternzeit, da er keinen AG hat. Ich schrieb, dass er Hausmann mit EG-Bezug ist und dann eben weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, sofern er ALG 1 gleichzeitig beantrag. "Man bezieht Elterngeld und zusätzlich ALG I, d.h. der Anspruch auf ALG I ruht nicht. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet, in Höhe von 300 Euro bleibt es jedoch anrechnungsfrei. Man erhält somit ALG I und zusätzlich 300 Euro Elterngeld. Achtung: Bei dieser Variante müssen zumindest die Väter dem Arbeitsmarkt für maximal 30 Wochenstunden weiterhin zur Verfügung stehen! Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Arbeitsagentur."

von cube am 14.01.2019, 12:25



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