Frage:
Vertretung für meinen 400 Euro Job während meiner Elternzeit
Hallo Frau Bader,
ich gehe ab März 2014 für 2 Jahre in Elternzeit. Ich bin vollzeit beschäftigt und übe nebenberuflich noch einen 400 Euro Job von zu Hause aus.
Da ich mich während meines 1. Elternzeitjahres voll und ganz meiner Herausforderung als Mama widmen möchte, möchte ich nicht zusätzlich arbeiten. Auch nicht in meinem 400 Euro Job den ich bisher von zu Hause ausübe. Unabhängig davon würde es sich ja auch nicht wirklich lohnen, da der Verdienst dann wiederrum auf das Elterngeld angerechnet wird.
Da ich jedoch befürchte, dass mich mein Arbeitgeber des 400 Euro Jobs während meiner Elternzeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen entlassen wird, sind wir nun am überlegen wie wir das ganze lösen können, damit ich meinen Job nicht verliere.
Nun habe ich mir überlegt, dass ich meinem Arbeitgeber anbieten könnte, dass mein Mann meine Tätigkeit vertretungsweise während des 1. Elternzeitjahres übernimmt. (er hat die gleiche Ausbildung wie ich) D.h. mein Arbeitgeber würde meinen Mann befristet auf 400 Euro Basis für die Zeit meiner Elternzeit (1. Jahr) einstellen.
Wir sehen das als einzige Chance, dass ich meine Arbeitsstelle nicht verliere.
Funktioniert das so, wie wir uns das überlegt haben? Oder wird der 400 Euro Job meines Mannes bei gemeinsamer Veranlagung dann trotzdem wiederrum auf mein Elterngeld angerechnet?
Gibt es sonst irgendetwas zu Bedenken aus Ihrer Sicht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Herzliche Grüße,
LeLa258
von
LeLa258
am 01.12.2013, 15:20
Antwort auf:
Vertretung für meinen 400 Euro Job während meiner Elternzeit
Hallo,
wenn auch eine Kündigung frühestens zum Ende der Elternzeit möglich wäre, ist die von Ihnen vorgeschlagene Lösung möglich.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2013
Antwort auf:
Vertretung für meinen 400 Euro Job während meiner Elternzeit
Auch ein 400 € Job kann innerhalb der Elternzeit nicht gekündigt werden, frühstens also erst dann wenn du aus der Elternzeit zurückkehrst.
Ich sag Dir aber mal welche Frage ihr euch wahrscheinlich anhören werden müssen, nämlich ob das ganze nicht sowas wie "Schiebung" ist. Sprich, um die nrechnung beim Elterngeld zu umgehen, meldet ihr den Job von Dir auf Deinen Mann um - Du machst aber dann die Arbeit. Will euch da echt nichts unterstellen, aber ich wette, genau diese Frage wird kommen. Schafft euch also ein dickes Fell an, und vorallen Beweisbarkeit.
Mitglied inaktiv - 01.12.2013, 15:36
Antwort auf:
Vertretung für meinen 400 Euro Job während meiner Elternzeit
Hallo . Kündigen kann er dich nicht! Anbieten könnt ihr es ihm naturlivh. Ich seh da kein problem. Wem sollten sie denn etwas beweisen müssen? Die elterngeldstelle hat damit nichts zutun. Wie sie sagtvmacht er den selben job. Jetzt kommt es auf den ag an ob er dies macht. Er wird sich sicher freuen nicht sekber Ersatz suchen zu müssen, die Lösung ist doch optimal und ihr habt die vierhundert Euro weiterhin.
von
CKEL0410
am 01.12.2013, 16:03
Antwort auf:
Vertretung für meinen 400 Euro Job während meiner Elternzeit
Hallo,
vielen lieben Dank für Eure Antworten. Da die Firma bei der ich auf 400 Euro Basis arbeite weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt, greift der Kündigungsschutz soweit ich weiß nicht für die komplette Elternzeit sondern lediglich bis max. 4 Monate nach Geburtstermin.
Hier ein kleiner Ausschnitt den ich im Internet gefunden habe:
"Mutterschutz und Elternzeit (in Kleinbetrieben < 10 Mitarbeiter)
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen einschließlich der Auszubildenden. Danach haben Arbeitnehmerinnen Kündigungsschutz, wenn sie bei Kündigung schwanger sind oder die Entbindung nicht länger als vier Monate zurückliegt. (...)"
Heißt für mich in der Schlussfolgerung: Liegt die Entbindung länger als 4 Monate zurück ist die Kündigung rechtlich korrekt.
Viele liebe Grüße,
LeLa258
von
LeLa258
am 01.12.2013, 18:58
Antwort auf:
Vertretung für meinen 400 Euro Job während meiner Elternzeit
Hallo,
ich glaube, Du hast den Artikel im Internet falsch interpretiert, und machst Dir unnütz Gedanken.
So wie ich es weiß, hat man nach der Geburt (oder nach dem Mutterschutz, da bin ich mir jetzt nicht sicher), 4 Monate Kündigungsschutz, wenn man gleich der nach der Mutterschutzfrist wieder arbeiten geht.
Gehst Du allerdings in Elternzeit, hast Du auch noch während der Elternzeit Kündigungsschutz.
LG
Luvi
von
luvi
am 02.12.2013, 00:32
Antwort auf:
Vertretung für meinen 400 Euro Job während meiner Elternzeit
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Hierzu habe ich noch eine kurze Rückfrage. Gilt der Kündigungsschutz (bis zum Ende der Elternzeit) auch für Kleinbetriebe (< weniger als 10 Mitarbeiter?)
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Herzliche Grüße,
LeLa258
von
LeLa258
am 06.12.2013, 11:11