Sehr geehrte Damen und Herren,
erbitte Auskunft wann man den Vermieter über die Geburt eines Babies informieren muss. Wir haben es total verschwitzt und ich habe jetzt Angst, deswegen gekündigt zu werden.
Liebe Grüße
Isabelle
Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 14:25
Antwort auf:
Vermieter informieren über Baby
Hallo,
weiso sollte der Vermieter deshalb kündigen dürfen? Nein - Sie sollten es jetzt nur wegen der NK-Abrechnung mitteilen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2010
Antwort auf:
Vermieter informieren über Baby
Hab das gefunden, finde ich schlüssig :
"Wenn man Nachwuchs erwartet, muss man dies nicht melden. Wird bei den Betiebskosten eine Position nach Personentagen (Personenzahl) abgerechnet ist die Gburt dem VM zu melden. Gibt es keine Kosten, die nach Personenzahl abgerechnet werden, ist ein Kind nicht zu melden. Da der Kinderwagen aber notfalls im Treppenhaus abgestellt werden muss, sollte man, auch wenn keine Pflicht besteht, den VM verständigen, dass Nachwuchs da ist."
Auch sehr schön dazu :
"Wenn der Nachwuchs da ist, es dem Vermieter mitteilen!
Oder steht in eurem Mietvertrag: Nachwuchs nicht erlaubt!!???"
Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 09:16