Hallo,
ich habe da mal eine Frage: Wenn jemand einen beim Jugendamt anzeigt, so darf dass Jugendamt ja keine Namen nennen, sagt es würde ja anonym passsiert sein(!?), Kann man mit einer Verleumdungsklage gegen das Jugendamt etwas bewirken, um Namen herrauszubekommen?
DANKE
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 14:39
Antwort auf:
Verleumdungsklage gegen Unbekannt beim Jugendamt?
Hallo,
nein. Aber man kann eine RA beauftragen, der Akteneinsicht nimmt, idR bekommt man die.
Können wir für Sie tun.
sekretariat@kanzleibader.de
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2009
Antwort auf:
Verleumdungsklage gegen Unbekannt beim Jugendamt?
auch wenn es in manchen Fällen bestimmt nicht zutrifft, das es einem Kind schlecht geht...
Aber lieber soll das Jugendamt ein mal zu viel als ein mal zu wenig schauen. Und überhaupt, wenn das ginge, würde fast niemand mehr für ein "gequältes" Kind einspringen.
Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann arbeite mit dem Jugendamt zusammen.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 19:20