Hallo Frau Bader, ich möchte meine Elternzeit unter Wahrung der Frist von 7 Wochen von zwei auf drei Jahre verlängern. Darüber hinaus bin ich Teilzeit in Elternzeit beschäfitgt. Dieses Teilzeitbeschäftigungsverhältnis soll aufrecht erhalten werden. Gleichzeitig plant der Betrieb eine sogenannte Massentlassung (keine Betriebsstilllegung, sondern Reduktion der Mitarbeiteranzahl). Durch die Elternzeit bin ich ja eigentlich vor der Massentlassung geschützt. Ich frage mich jedoch, ob die Massentlassung als dringender betrieblicher Grund gewertet werden kann, der eine Elternzeitverlängerung verhindern kann. Über Ihre Hilfestellung freue ich mich sehr. Vielen Dank im Voraus!
von alea2011 am 03.05.2013, 13:50