Frage: vaterschaftsanerkennung

Guten Abend! icvh muss sie nochmal was fragen. Habe noch 1 Tochter von 6 Jahren die bekommt Unterhaltsvorschuss.Der erzeuger bezahlt nicht,wie alle Männer. Lebe in einer neuen Partnerschaft und bekomme auch von meinem Lebensgefährten ein Kind,er ist nciht der leibliche Vater meiner Tochter. Wenn ich die Vaterschaftsanerkennung mache gehe,bekomme ich dann irgentwie ärger o.ie vom Jugentamt machen mir einen strich durch die rechnung?weil ich ja Unterhaltsvorschuss bekomme.Und sie sehen das ich einen Lebenspartner habe.bekomme aber dann noch weiter geld oder?

Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 21:13



Antwort auf: vaterschaftsanerkennung

Hallo, wenn Sie nicht heiraten, ist es kein Probleme. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2007



Antwort auf: vaterschaftsanerkennung

solange du nicht mit dem lg verheiratet bist, bekommst du uhv, das problem ist die dauer des bezuges. du bekommst längstens 72 monate uhv und maximal bis das kind 12 ist. so wie du es schilderst ist die zeit bald abgelaufen....

Mitglied inaktiv - 04.12.2007, 21:26



Antwort auf: vaterschaftsanerkennung

Vallie hat Recht! sind aber nicht alle männer so! Gutes bsp. ist meiner! er zahlt jeden monat unterhalt,obwohl er erst von dem kind erfahren hat,als es drei alt war und er es noch nie gesehen hat. Ergebnis eines One Night Stands! Für mich ist die Mutter des kindes eine "tolle" Frau! Auf diese Art und Weise hat Sie vier Kinder bekommen und ernährt sie so! Es gibt solche und Solche! Egal ,ob Mann oder Frau! Ist nicht böse gemeint,lag mir nur auf dem Herzen! Liebe Grüße an alle

Mitglied inaktiv - 05.12.2007, 08:04



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