Hallo Frau Bader,
Ich habe gleich mehrere Fragen.
Mein Freund und leben seit 6 Jahren zusammen. Er hat bereits 2 Kinder aus erster Ehe. Er möchte nicht unbedingt als Vater unseres Kindes in der Geburtsurkunde stehen. Kann ich bei der Anmeldung des Babys angeben "Vater unbekannt" ohne das etwas passiert?
Wir leben ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft, wie verhält sich das mit der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Erziehungsgeldes, da er ja offiziell nicht als Vater auftreten will?
Ich kann ihn auch verstehen, da ich ohne sein Wissen die Pille abgesetzt habe und er immer gesagt hat er will kein Kind mehr. Ich will ihn ja nicht ausnehmen. Er akzeptiert die Tatsache, das ich schwanger bin und wir wollen auch zusammen bleiben.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Tanja
Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 11:48
Antwort auf:
Vaterschaft, Mutterschaftsgeld,Erziehungsgeld
Hallo,
wenn Sie ihn nicht angeben, kann der Staat sämtliche Leistungen kürzen/ streichen. ES kann ja nicht sein, dass der Staat evtl. mehr zahlt als er muss, nur weil der KV das Kind nicht wollte.
GRuß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2003
Antwort auf:
Vaterschaft, Mutterschaftsgeld,Erziehungsgeld
Das arme Kind! Willst Du ihm nie verraten, wer der Vater ist?
Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 12:48
Antwort auf:
Vaterschaft, Mutterschaftsgeld,Erziehungsgeld
Das ist wirklich ein armer Wurm.Und willst du wirklich auf das Geld verzichten?? So ein Kind kostet sehr viel Geld.Und das Kind hat das recht zu wissen wer der Vater ist.Und da ihr zusammen bleiben wollt akzeptiert er das Kind doch und will es dann auch.So soll er auch zahlen
Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 14:28