Mein ET ist 27.01.2018. Mein Mann hat letzte Woche Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt, erste Lebensmonat, so ab Geburt, voraussichtlich ab 27.01.2018. Wir haben jetzt gelesen dass man zwei Monate nehmen muss, wenn er Elterngeld möchtet. Das wissen wir schon, aber wissen wir nicht ob man muss diesen zweiten Monat vor Geburt festzulegen?
Bei meiner Mann steht klar dass es wird um erste und 12. oder 13. Lebensmonat gehen (Kitasuche usw.), nicht inzwischen. Ist es zu spät jezt diesen Plan an Arbeitgeber nachreichen, oder kann man Geburt warten. Wir haben nur 1 Monat beantragt, weil es klar dieses Regel über 7 Wo steht und Kündigungschutz 7 Wo vor Antritt in EZ besteht. Zweite Grund: es gibt viel Zeit zwischen 1. und 12/13 Lebensmonat und wir möchten noch ein bisschen nachdenken, welches Monat am besten passend ist. Ok, brauchen wir nicht letzten Moment zu warten, aber mindestens Geburt könnten wir, oder nicht? Zu spät? Zweite Monat von Elternzeit wird erst in 2019 Platz finden, nicht früher, das ist 99% sicher :)
LG,
Nektarica
von
Nektarica
am 08.12.2017, 11:50
Antwort auf:
Vater und Elternzeit
Hallo,
1. Der Kü-Schutz beginnt erst 8 Wo vor Beginn
2. Man muss direkt beide Mo. beantragen. Am besten direkt nach der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2017
Antwort auf:
Vater und Elternzeit
Man muss direkt beide Monate beim Arbeitgeber beantragen, eine nachträgliche Verlängerung geht dann nur noch mit Zustimmung vom Arbeitgebern. Ein Recht auf Verlängerung besteht nicht.
Man ist nämlich an den ersten Elternzeitantrag, den man einreicht, für 2 Jahre gebunden. Wenn dein Mann also nur einen Monat beantragt hat, dann bekommt er in den nächsten 2 Jahren auch nur diesen einen Monat.
Wenn der Arbeitgeber die Verlängerung verweigert, hat dein Mann keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren.
Kurz gesagt, es ist jetzt zu spät, den zweiten Monat noch rechtzeitig anzumelden. Dein Mann ist jetzt voll von seinem Arbeitgeber abhängig.
Stimmt der Arbeitgeber dem zweiten Monat zu ist trotzdem alles gut.
Lehnt der Arbeitgeber den zweiten Monat aber ab, dann habt ihr tatsächlich Pech. Dann bekommt dein Mann auch kein Elterngeld im ersten Monat.
von
Dojii
am 08.12.2017, 11:58
Antwort auf:
Vater und Elternzeit
Jein, er bekommt schon EG im ersten Monat - muss es aber dann zurück zahlen. ich würde den zweiten Monat einfach jetzt "hinterherschieben. Die 7 Wochen habt ihr ja dann noch vor EZ-Mitteilung.
Davon ab MUSS der 2te Monat innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten liegen - ansonsten bekommt dein mann gar kein EG bzw muss das was er bereits bekommen hat wieder zurück zahlen. da die meisten KiTa´s, Krippen und KiGa´s meistens eh nur zu August/September neue Kinder nehmen, werdet ihr eh eine Lösung finden müssen. Auch TaMü können nicht immer unter dem laufenden KiGa-Jahr neue Kinder aufnehmen.
Nach meiner Erfahrung - auch hier im Forum, ist es immer besser gleich beide Monate zusammenhängend zu nehmen. In vielen Fällen kommt was dazwischen, wie zB AG-Wechsel und dann gibt es immer weider Probleme wegen dem zweiten Monat. Ich halte die Lösung diese zu trennen für genauso wenig sinn volle wie die das die Männer die in den ersten beiden Monaten eher "verschleudern". Das macht nur Sinn wenn da noch ältere Kinder bereits da sind, aber wenn es das erste ist, ist es sinniger wenn man da eher in Planung Eingewöhnung beide nutzt. Aber meine Meinung, muss jede Familie für sich entscheiden. Unser war halt in der ersten Zeit nur am schlafen, wie ich auch viel. dazwischen war nur stillen angesagt und Windeln wechseln - mein mann konnte da nicht wirklich viel tun. Klar er hätte mir Essen und Getränke ans Bett bringen können - das wäre es aber auch schon so ziemlich gewesen. Der echte "Stress" kam erst später....
Mitglied inaktiv - 08.12.2017, 19:13
Antwort auf:
Vater und Elternzeit
Vielen Dank,
Diese Ratschläge sind hilfreich. Wenn es geht beim Arbeitgeber, geht. Wenn nicht, kommen wir klar auch mit einem Monat, oder ohne EG.
Was mich mehr betrifft ist die Information über Aufnahme von neuen Kinder in Kita. Ich dachte dass ich konnte das ab Januar/Februar 2019 planen. Wir sind allein hier, und deswegen hat mein Mann erste Lebensmonat EZ genommen, aus Sicherheit, hoffentlich alles wird gut, aber mit Geburt weiss man nie. Urlaub so genau zu planen war unmöglich, er arbeitet in einer Klinik.
von
Nektarica
am 08.12.2017, 23:28