jemand erzählte mir, ich solle den vater am standesamt nicht angeben wenn die vaterschaft noch nicht anerkannt ist weil der beamte mir in diesem fall die geburtsurkunde nicht ausstellt da ihm die anerkennung der vaterschaft fehlt. dadurch könne ich dann auch kein elterngeld und kindergeld beantragen ( keine geburtsurkunde) wie verhalte ich mich richtig? habe mit dem vater keinerlei kontakt und werde ne beistanschaft beim jugendamt einrichten. damit wäre ausgeschlossen, dass zum zeitpunkt der geburt und meldung am standesmat eine vaterschaftsanerkennung bereits vorliegt.
von silbermond00 am 11.11.2011, 13:01