Frage zum Thema Anmeldung beim Standesamt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zum Thema Anmeldung beim Standesamt

Und zwar ist mein Partner frisch geschieden Frühjahr diesen Jahres er zahlt auch schon Unterhalt aber das Urteil hat er noch nicht bekommen das dauert ja meistens etwas. Jetzt hab ich gerade gelesen das man für die Anmeldung des Kindes beim Standesamt bei nichtverheirateten paaren wo ein Elternteil geschieden ist eine beglaubtige Abschrift aus dem Familienstammbuch nötig wo Scheidung vermerkt ist. Wie soll man sich den nun verhalten wenn man das Urteil noch nicht hat aber die Scheidung schon durch ist weiß das Standesamt nicht automatisch bescheid wenn man sich scheiden läßt? lg

Mitglied inaktiv - 10.07.2009, 08:59



Antwort auf: Frage zum Thema Anmeldung beim Standesamt

Hallo, am besten geht man mit dem originalen Urteil hin. Das müsste aber nach mehreren Monaten da sein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2009



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