Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Thema Anmeldung beim Standesamt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zum Thema Anmeldung beim Standesamt

Mitglied inaktiv

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Und zwar ist mein Partner frisch geschieden Frühjahr diesen Jahres er zahlt auch schon Unterhalt aber das Urteil hat er noch nicht bekommen das dauert ja meistens etwas. Jetzt hab ich gerade gelesen das man für die Anmeldung des Kindes beim Standesamt bei nichtverheirateten paaren wo ein Elternteil geschieden ist eine beglaubtige Abschrift aus dem Familienstammbuch nötig wo Scheidung vermerkt ist. Wie soll man sich den nun verhalten wenn man das Urteil noch nicht hat aber die Scheidung schon durch ist weiß das Standesamt nicht automatisch bescheid wenn man sich scheiden läßt? lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besten geht man mit dem originalen Urteil hin. Das müsste aber nach mehreren Monaten da sein Liebe Grüsse, NB


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