Und zwar ist mein Partner frisch geschieden Frühjahr diesen Jahres er zahlt auch schon Unterhalt aber das Urteil hat er noch nicht bekommen das dauert ja meistens etwas. Jetzt hab ich gerade gelesen das man für die Anmeldung des Kindes beim Standesamt bei nichtverheirateten paaren wo ein Elternteil geschieden ist eine beglaubtige Abschrift aus dem Familienstammbuch nötig wo Scheidung vermerkt ist. Wie soll man sich den nun verhalten wenn man das Urteil noch nicht hat aber die Scheidung schon durch ist weiß das Standesamt nicht automatisch bescheid wenn man sich scheiden läßt? lg
Mitglied inaktiv - 10.07.2009, 08:59