Hallo,
mein Arbeitgeber zahlt normalerweise die Hälfte der VWL, sprich, 13,29 Euro.
Bei der Zahlung während der Mutterschutzfrist (Arbeitgeberanteil') hat er dies nicht getan.
Ist das so richtig'?
Normal hat man doch in dieser Zeit mit dem Anteil der Zahlung der KK sein ursprüngliches Gehalt.
Vielen Dank!
LG
Mitglied inaktiv - 20.08.2009, 13:34
Antwort auf:
VWL
Hallo,
im Mutterschutz steht esIhnen zu
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2009
Antwort auf:
VWL
Dir steht grundsätzlich die VWL auch im MuSchu (nicht EZ) zu.
Mein AG hat die bei den kindern immer erst nach demMuschu gesammelt überwiesen.
Frag einfach nach.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.08.2009, 16:06
Antwort auf:
VWL
Danke für Deine Antwort!
Meinte ja auch nur den MuSchu.
Hat er bei meiner Tochter 2003 auch schon nicht gezahlt und abgeführt während der Zeit - aber ich denke der Anspruch darauf ist jetzt verfallen.
Werde nächste Woche noch mal dort hin und werde ihm das sagen!
Hat er nämlich dieses Mal in der MuSchu-Zeit auch nicht gemacht und dementsprechend ja auch nicht abgeführt.
Mitglied inaktiv - 20.08.2009, 20:22