Ich habe im Juli 2003 bei meinem AG angefangen, unbefristet und es waren VWL in Höhe von 30 Euro nach der Probezeit vereinbart. Das wurde dann auch immer gezahlt. Im Nov. wurde ich schwanger (Probezeit war schon beendet). Aufgrund von vorzeitigen Wehen hatte ich ab April 04 ein partielles Beschäftigungsverbot (4h Arbeit täglich). Dann lag ich lange im Krh. und danach noch 2 Wochen komplettes Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutz (26.06.). Nun habe ich Post von meiner Versicherung bekommen, daß für Juli und August keine VWL gezahlt wurden. Ist es denn richtig, daß mein AG im Mutterschutz keine VWL mehr zahlen muß?
Mitglied inaktiv - 01.10.2004, 08:28