Hallo Frau Bader, ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten und gehe nun nicht mehr Arbeiten bis zur Geburt. Ich bin nun im fünften Monat schwanger und hatte im letzten Jahr für Ende März eine Urlaubsreise gebucht. Meine Frage ist nun, wenn ich eine Flugtauglichkeit von meiner Ärztin erhalten würde, dürfte ich dann auch meine Urlaubsreise antreten? Müsste ich es meinem Arbeitgeber mitteilen? Mein Mutterschutz würde im Mai beginnen. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Herzliche Grüße
von Jessie611 am 03.02.2014, 16:49