Urlaubsreise bei individuellen Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsreise bei individuellen Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten und gehe nun nicht mehr Arbeiten bis zur Geburt. Ich bin nun im fünften Monat schwanger und hatte im letzten Jahr für Ende März eine Urlaubsreise gebucht. Meine Frage ist nun, wenn ich eine Flugtauglichkeit von meiner Ärztin erhalten würde, dürfte ich dann auch meine Urlaubsreise antreten? Müsste ich es meinem Arbeitgeber mitteilen? Mein Mutterschutz würde im Mai beginnen. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Herzliche Grüße

von Jessie611 am 03.02.2014, 16:49



Antwort auf: Urlaubsreise bei individuellen Beschäftigungsverbot

Hallo, ich würde mir ein ausdrückliches schriftl. ok von der FA einholen und den AG nicht informieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



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