Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe zwei Mal Elternzeit für meine im November 2008 und Juni 2012 geborenen Kinder beantragt und genommen. Für das Erstgeborene waren es 2 Jahre (das 3. Jahr wurde für einen späteren Zeitpunkt aufgehoben - allerdings noch nicht angetreten), wobei ich nach einem Jahr wieder im gleichen Betrieb auf Minijobbasis gearbeitet habe. Für das zweite Kind waren es 3 Jahre. Diese Frist ist im Juni 2015 abgelaufen. Mit meiner Chefin wurde mündlich vereinbart, dass momentan kein Arbeitsverhältnis bis auf weiters stattfindet. Nun bekomme ich einen Brief, in dem Sie mir mitteilt, vom Recht der Urlaubskürzung für die beiden beantragten Elternzeiten Gebrauch zu machen. Nun bin ich etwas ratlos, nachdem gerade weder ein Arbeitsverhältnis besteht und ich auch keine "alten" Urlaubstage mehr habe...... Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank und viele Grüße, Molly
von Molly74 am 24.09.2015, 11:56