Frage: Urlaubsgeldanspruch

Hallo, in meinem Vertrag ist eine Klausel die sagt, das ich in der Zeit vom 1.11-30-04 jeden jahres mindestens 100 tage gearbeitet haben muss, um anspruch auf Urlaubsgeld zu haben. Nun zahlt mein AG mir keins weil ich angeblich diese Tage nicht gearbeitet habe. Laut meiner REchnung sind es in der Zeit (5 t.woche) 127 Arbeitstage gewesen. DAvon war ich 12 tatsächlich Krankgeschrieben. Nun Rechnet mein AG aber auch noch meine Erholungsurlaub von 15 Tagen von den 130 AT ab, ist das so Rechtens? Das Erholungsurlaub/Jahresurlaub vom den Tagen abgerechnet werden? Ratlose Grüsse

Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 12:51



Antwort auf: Urlaubsgeldanspruch

Hallo, waren Sie wegen ss krankgeschrieben? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2006



Antwort auf: Urlaubsgeldanspruch

Nein, ich war selbst erkrankt, bzw. musste in der Zeit,da mein Sohn der ebenfalls Krank war betreuen.

Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 14:47



Antwort auf: Urlaubsgeldanspruch

Habe grade nochmals mit der Personalabteilung gesprochen, mein jahresurlaub von 30 Tagen, rechnen die Pauschal für die Halbjahre, sprich 15 im 1 und 15 im zweiten HJ. Dadurch wäre ich unter die Zeit von mindestens 100 AT gekommen, ich war einmal im Dez. 2 Tage krank und im Feb. als mein Vater verstorben ist und die Kinder gleichzeitig Windpocken hatten.

Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 14:53



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