Frage: Urlaubsanspruch vor Mutterschutz

Hallo Frau Bader, mein Geburtstermin ist der 19 März, somit bin ich ab dem 5 Februar in Mutterschutz.Urlaubsanspruch habe ich somit bis 8 Wochen danach. Meine Frage ist: Darf ich den Urlaubsanspruch für die 8 Wochen danach vorher nehmen oder muß er stehen bleiben. Bei mir im Geschäft sagen sie der Urlaub muß stehen bleiben u. kann dann genommen werden wenn ich wieder arbeite.Ist das richtig? Und was ist wenn ich nicht mehr in die Firma zurückkehre, wird er dann ausbezahlt?Und wann?Oder verfällt er dann? Im vorau vielen Dank für Ihre Antwort. Grüsse Bianca

Mitglied inaktiv - 03.10.2003, 11:57



Antwort auf: Urlaubsanspruch vor Mutterschutz

Hallo, man kann nur Urlaub nehmen, der bereits entstanden ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2003



Antwort auf: Urlaubsanspruch vor Mutterschutz

Der MuSchu beginnt im februar 2004 und Du hast vorher genügend arbeitstage in 2004 um den Urlaub zu nehmen? Welchen wichtigen Grund hat Dein AG, den Dir zustehenden Urlaub zu verweigern? Frag doch mal schriftlich nach! Denn es ist ja sicher, daß Dir Urlaub bis 8 Wochen nach dem MuSchu zusteht! Also Urlaub inkl. Mai 2004. Désirée .. die in 2000 auch ET am 19.3. hatte...

Mitglied inaktiv - 03.10.2003, 23:21



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