Hallo Frau Bader,
mein Geburtstermin ist der 19 März,
somit bin ich ab dem 5 Februar in
Mutterschutz.Urlaubsanspruch habe ich somit bis 8 Wochen danach.
Meine Frage ist: Darf ich den Urlaubsanspruch für die 8 Wochen danach vorher
nehmen oder muß er stehen bleiben.
Bei mir im Geschäft sagen sie der Urlaub muß stehen bleiben u. kann dann genommen werden wenn ich wieder arbeite.Ist das richtig?
Und was ist wenn ich nicht mehr in die Firma zurückkehre, wird er dann ausbezahlt?Und wann?Oder verfällt er dann?
Im vorau vielen Dank für Ihre Antwort.
Grüsse Bianca
Mitglied inaktiv - 03.10.2003, 11:57
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Mutterschutz
Hallo,
man kann nur Urlaub nehmen, der bereits entstanden ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2003
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Mutterschutz
Der MuSchu beginnt im februar 2004 und Du hast vorher genügend arbeitstage in 2004 um den Urlaub zu nehmen?
Welchen wichtigen Grund hat Dein AG, den Dir zustehenden Urlaub zu verweigern? Frag doch mal schriftlich nach!
Denn es ist ja sicher, daß Dir Urlaub bis 8 Wochen nach dem MuSchu zusteht!
Also Urlaub inkl. Mai 2004.
Désirée
.. die in 2000 auch ET am 19.3. hatte...
Mitglied inaktiv - 03.10.2003, 23:21