Hallo Frau Bader, mein Frauenarzt hat in der 12. SSW das Schwangerschaftsalter um 5 Tage nach vorne korrigiert, den ursprünlichen Entbindungstermin aber nicht geändert. Ich weiß nicht, ob er das noch macht, den nächsten Termin habe ich erst in 3 Wochen. Da ich den Urlaub aber bald beantragen muss, weiß ich nicht, was für die Berechnung maßgeblich ist. Der ursprüngliche Entbindungstermin (im Mutterpaß): 27.07.2013 Entsprechend der Korrektur des SSW-Alters wäre der neue Termin: 22.07.2013 Auf den Urlaubsanpruch hat es meines Wissens keine Auswirkung: Urlaubsanspruch bis September dh. 9 von 12 Monaten (75%*29 Tage). Es ist aber schon ein großer unterschied, ob der Mutterschutz 5 Tage eher beginnt, weil ich dann auch den Urlaub eine ganze Woche eher antreten kann. Wissen Sie, ob ich verlangen kann, dass der Entbindungstermin entsprechend der Korrektur der SSW geändert wird? Eine Freundin von mir behauptet, für den Beginn des Mutterschutzes ist IMMER der erste Entbindungstermin (gerechnet ab der letzten Regel) entscheidend. Vielen Dank
von Leela am 07.04.2013, 23:32