Hallo, ich habe am 5.10.2001 meine Tochter entbunden. Zuvor wurde ich von meinem Arzt am 17.05.2001 arbeitsunfähig geschrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich 7 Tage Urlaub genommen (mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage/Jahr). Unsere Personalabteilung teilte mir nach der Bescheinigung meines Arztes mit, daß somit mein gesamter Urlaub verfallen würde, da ich es ja nicht schaffen würde ihn bis Ende März 2002 zu nehmen. Stimmt das, oder habe ich doch noch Anspruch darauf. (Dazu muß ich sagen, daß ich bereits im Oktober diesen Jahres wieder arbeiten gehen.) In welchem Gesetz/Paragr.nr. finde ich etwas darüber und wie viel Tage stehen mir zu? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!!! MfG Manja
Mitglied inaktiv - 22.08.2002, 15:37