Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

Hallo, mein Mutterschutz endete am 1.Mai 2014. Ab 2.Mai 2014 war ich in Elternzeit. Steht mir für Mai Urlaub zu? Mein Arbeitgeber meint nein, weil der erste Mai ein Feiertag ist. Stimmt das so?? MfG blubb

von blubb am 27.02.2015, 15:56



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

Hallo, nein, der AG hat Unrecht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

Es geht im BEEG nicht um Arbeitstage, sondern um ganz normale Kalendertage. Insofern hast Du Recht un der AG nicht. Gruss Désirée

von desireekk am 27.02.2015, 17:03



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

Danke für die Antwort! Können Sie mir den betreffenden Paragraphen nennen? Grüße blubb

von blubb am 27.02.2015, 20:34



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

Dein Mutterschutz reicht bis zum 1. Mai? Dann bekommst du dafür nicht nur Urlaub, sondern auch Lohn! Der Urlaub wird in § 17 MuSchG geregelt, demnach sind Mutterschutzzeiten Beschäftigungszeiten. Darum hast du Anspruch auf Urlaub. In § 17 des BEEG wird die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs geregelt. Dort steht genau drin, dass Urlaub nur für Monate gekürzt werden kann, die man komplett in EZ war. Da du erst ab 2.5 in EZ warst, warst du nicht den kompletten Mai in Elternzeit - also kann der Urlaub nicht gekürzt werden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.02.2015, 21:38



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

Der Witz ist, den Arbeitgeberzuschuss zum Geld von den Krankenkasse habe ich bekommen für den 1. Mai. Mal sehen ob sich mein AG weiter quer stellt, mit ihm anlegen will ich mich eigentl nicht. Lg blubb

von blubb am 27.02.2015, 22:57



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