Hallo,
ich habe zum 12. Januar 2012 selbst gekündigt, da mein AG mir nur eine Vollzeitstelle angeboten hat. Bekomme ab 13. Januar ALG I. Die Arbeitsbescheinigung und die Bestätigung meiner Kündigung wurde vom AG schon bestätigt. Ich habe doch noch Anspruch auf Urlaubstage o. -geld! Wie verhält sich das, kann ich es noch einfordern in meiner jetzigen Position? Gruß, Marion
von
Alias70
am 17.01.2012, 12:52
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit ??
Hallo,
natürlich, dass muss der Ag abgelten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2012
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit ??
Aber sicher, mußt Du sogar. Jedoch wird dies auf das ALG1 angerechnet!
Sprich Du bekommst zu Anfang weniger oder sogar gar kein ALG1 jenachdem wieviel das letztlich noch ist was Dir der AG noch auszahlen muss.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 16:25
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit ??
..das ist ja gehoppst wie gesprungen oder...viel Aufwand für Geld, was ich eh bekomme, ob von Deinem oder anderen irgendwann oder ?
von
Alias70
am 17.01.2012, 18:08