Liebe Frau Bader,
ich habe im Juli nach Beendigung meiner Elternzeit meine Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit 20 Std. bei einer 5 Tage Woche wieder aufgenommen. Mein alter Arbeitsvertrag besteht weiterhin, ich habe nur eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, dass sich das Arbeitsverhältnis auf 20 Std. verringert. Im Arbeitsvertrag ist ein Urlaubsanspruch von 25 Tagen festgelegt. Meine Frage: Stimmt es nun dass mein Urlaubsanspruch dieses Jahr 2010 12,5 Tage beträgt. Und kann ich diesen Urlaub bereits für Oktober 2010 nehmen oder muß ich warten, wie z. B. in der Probezeit???
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 20:17
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Halo,
Sie haben für jeden Monat Ansprüche, in dem die EZ endet/ nicht besteht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2010
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Wenn du weiterhin eine 5-Tage-Woche hast, dann hast du immernoch einen Anspruch von 25 Tagen.
In meinen Ohren klingt allerdings komisch, dass du NACH der Elternzeit zu deinem Vertrag eine Zusatzvereinbarung unterschrieben hast.
Ich dachte, das macht man bei einer Std-Änderung während der Elternzeit und nach der Elternzeit würden die alten Verträge geändert.
Achso, ne Probezeit gibts da nicht.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 08:12