Sehr geehrte Frau Bader, von meinem Arbeitgeber habe ich erfahren, daß ich meinen Urlaubsanspuch für den Mutterschutz nich vor Ablauf des Mutterschutzes nehmen kann. Mein Mutterschutz endet am 31.03.2004 pro Monat gewährt mein Betrieb 2,5 Urlaubstage. Diese 8 Urlaubstage kann ich nun nicht vor Beginn meines Mutterschutzes nehmen, da mein Arbeitgeber meint ich kann den Urlaubsanspruch nicht nehmen bevor er mir zusteht. Ich möchte aber meine 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen, dann würde dieser Urlaubsanpruch von 8 Tagen verfallen. Darf mir mein Betrieb diese 8 Tage verweigern? Vielen Dank für Ihre Rückinfo Danke Rosemarie Urian
Mitglied inaktiv - 23.09.2003, 09:55