Hallo, ich möchte noch einmal die Frage wegen Urlaubs stellen, da mein AG sich quer stellt:
Mein ET ist am 16.8.07.
Beginn des Mutterschutzes ist der 5.7.
Ich habe derzeit noch 23 Urlaubstage für 2007 (von 30).
Da der Mutterschutz bis zum 11.10. geht, habe ich meines Wissens für September und Oktober den kompletten anteiligen Urlaubsanspruch.
Also noch 18 Urlaubstage.
Demnach wäre mein letzter Arbeitstag der 8.6.
Das ist doch richtig, oder? Auf welchen Paragraphen kann ich mich hier beziehen?
Vielen Dank!!
Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 14:19
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2007