Hallo Frau Bader,
angenommen man hatte vor der Elternzeit z.B. 32 Tage Urlaub (bei Vollzeit/5-Tage-Woche),
wieviel Urlaubsanspruch hat man dann nach der Elternzeit bei Teilzeit (auch 5-Tage-Woche)?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Kira75
von
Kira75
am 25.06.2011, 23:48
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Hallo,
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2011
Antwort auf:
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Auch 32 Tage!
Du arbeitest ja genauso viele Tage in der Woche wie vorher.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.06.2011, 15:21