Hier kommt meine zweite Frage: da ich aller Vorraussicht nach bis zur ET nicht an meinen Arbeitsplatz zurückkehren werde wegen Krankschreibung bzw. Beschäftigungsverbot und im Anschluß 5 Jahre Elternzeit (wegen Zwillingen) in Anspruch nehmen werde was passiert mit meinem Urlaub und mit meinen Überstunden???
lG
Schnubbi77
Mitglied inaktiv - 13.02.2010, 09:18
Antwort auf:
Urlaub und Überstunden???
Hallo,
1. Der Uralub darf nicht ausgezahlt werden, ihn kann man nachd er EZ nahmen
2. Die Überstunden kann der AG auszahlen, je nach Arbeitsvertrag
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2010
Antwort auf:
Urlaub und Überstunden???
Bei mr war es ähnlich, also auch ein Beschäftigungsverbot, jedoch keine Zwillinge. Mir wurde alles ausgezahlt. Habe darum gebeten nach und nach die Ansprüche auszuzahlen, das war dann steuerlich günstiger.
LG Anne
Mitglied inaktiv - 13.02.2010, 13:00