Mein Mutterschutz beginnt am 1.März diesen Jahres. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen indem er mir mitgeteilt hat, dass ich meinen Urlaub der mir zusteht unbedingt noch vor Antritt des Muttersch. nehmen soll. Das währen immerhin 14 Tage Urlaub. Da ich aber nach dem Muttersch. weiterarbeiten möchte habe ich nun die Frage ob ich den Urlaub nicht auch nach dem Muttersch. nehmen kann?! Währe mir lieber den Urlaub danach mit Kind zu verbringen als Schwanger.
Wie sieht das aus? Steht mir der Urlaub auch nach dem Mutterschutz zu?
Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 21:46
Antwort auf:
Urlaub und MuSchu
Hallo,
der Ag muss es betrieblich begründen können, sonst darf er es nicht...
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2003
Antwort auf:
Urlaub und MuSchu
Dein AG kann Dir glaube nicht vorschreiben, wann Du Deinen Urlaub nehmen mußt. Du kannst Ihn auch nach dem Mutterschutz nehmen.
Gruß Sibs
Mitglied inaktiv - 15.11.2003, 06:15
Antwort auf:
Urlaub und MuSchu
Hallo,
also ich denke, der AG kann dir sehr wohl vorschreiben, dass du deinen Urlaub jetzt nimmst.
Wenn ich das richtig verstanden habe, beginnt dein MuSch am 01. März NÄCHSTEN Jahres.
Laut üblicher Urlaubsregelung ist man verpflichtet, seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. In begründeten Ausnahmefällen darf man bis 31. März verlängern. (Ist aber wohl gängige Praxis, dass man bis März verlängert).
Wenn aber der AG darauf besteht, dass du den Urlaub nimmst und auch keine betrieblichen Belange dagegen sprechen, musst du wohl den Urlaub nehmen.
Aber versuche das doch einvernehmlich mit deinem Chef zu klären, vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, wenigstens einen Teil mit ins neue Jahr zu nehmen!
Grüße
Sabine
Mitglied inaktiv - 17.11.2003, 08:19