Frage: Urlaub und MuSchu

Mein Mutterschutz beginnt am 1.März diesen Jahres. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen indem er mir mitgeteilt hat, dass ich meinen Urlaub der mir zusteht unbedingt noch vor Antritt des Muttersch. nehmen soll. Das währen immerhin 14 Tage Urlaub. Da ich aber nach dem Muttersch. weiterarbeiten möchte habe ich nun die Frage ob ich den Urlaub nicht auch nach dem Muttersch. nehmen kann?! Währe mir lieber den Urlaub danach mit Kind zu verbringen als Schwanger. Wie sieht das aus? Steht mir der Urlaub auch nach dem Mutterschutz zu?

Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 21:46



Antwort auf: Urlaub und MuSchu

Hallo, der Ag muss es betrieblich begründen können, sonst darf er es nicht... Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2003



Antwort auf: Urlaub und MuSchu

Dein AG kann Dir glaube nicht vorschreiben, wann Du Deinen Urlaub nehmen mußt. Du kannst Ihn auch nach dem Mutterschutz nehmen. Gruß Sibs

Mitglied inaktiv - 15.11.2003, 06:15



Antwort auf: Urlaub und MuSchu

Hallo, also ich denke, der AG kann dir sehr wohl vorschreiben, dass du deinen Urlaub jetzt nimmst. Wenn ich das richtig verstanden habe, beginnt dein MuSch am 01. März NÄCHSTEN Jahres. Laut üblicher Urlaubsregelung ist man verpflichtet, seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. In begründeten Ausnahmefällen darf man bis 31. März verlängern. (Ist aber wohl gängige Praxis, dass man bis März verlängert). Wenn aber der AG darauf besteht, dass du den Urlaub nimmst und auch keine betrieblichen Belange dagegen sprechen, musst du wohl den Urlaub nehmen. Aber versuche das doch einvernehmlich mit deinem Chef zu klären, vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, wenigstens einen Teil mit ins neue Jahr zu nehmen! Grüße Sabine

Mitglied inaktiv - 17.11.2003, 08:19



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erz.geldanspruch -> wenn Urlaub direkt nach MuSchu

Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen,d en ich habe vom Versorgungsamt zwei versch. Auskünfte erhalten und weiss nun gar nichts mehr: Wenn ich direkt im Anshcluss an den MuSchu meinen restl. Urlaub nehme und danach Elternzeit, wirkt sich das bei der Berechnung der Erz.geldes aus? EInmal hiess es sietens des Amtes nein, ich würde halt nur fü...


mein posting weiter unten: weitere frage -> erz.geld /urlaub nach muschu

hallo frau bader, danke für die info. betrifft dies nur das gehalt, welches ich in den 3 wochen urlaub nach muschu erhalten würde oder wird mein bis dato gesamtes jahresgehalt angerechnet? ersteres wäre ja erträglich, letzteres führt dazu, dass mein anspruch wohl hinfällig wäre. wo kann ich dies im gesetz nachlesen? dankeschön n...


Krankheit und Urlaub vor MUSCHU

Hallo Frau Bader, habe eine dringende Frage bzgl. meines schon genehmigten Urlaubs vor dem MUSCHU. Bin nun leider aus der SS heraus seit dem 16.2.06 krank geschrieben und seit dem 1.3. hat das alles meine FÄ übernommen. Nun hätte ich eigentlich vom 10.4.06 - 13.4.06 und ab dem 5.5.06 - 11.6.06 Urlaub, mein MUSCHU beginnt am 12.6.06. Meine Kra...


Urlaub vor MuSchu

Hallo! Mein ET ist am 03.01.2007 und mein Mutterschutz beginnt am 22.11.06. Ich habe einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen im Kalenderjahr und möchte hier keinen Tag davon "stehenlassen" da ich gar nicht weiss was in 2 Jahren ist, wenn ich aus dem EU komme. Ich hätte also 11 Tage Resturlaub, die ich wahrscheinlich vor dem MuSchu gar nicht nehmen...


urlaub zwischen MuSchu und Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich habe aus 2011 noch 6 Tage Urlaub, den ich bisher nicht in Anspruch nehmen konnte. Ebenso den kompletten Anspruch auf Urlaub vom Jahr 2012, da ich seit Januar ´12 im Beschäftigungsverbot bin und dieses Jahr auch nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück kehren werde. Nun wird mir mein AG meinen Urlaub ...


Elternzeit verlängert bis MuSchu-Beginn neue Schwangerschaft Urlaub?

Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und wieder schwanger. Aus diesem Grund habe ich die Elternzeit für mein erstes Kind bis zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind verlängert. Während des Mutterschutzes entsteht meiner Meinung nach ein Urlaubsanspruch, den mein AG mir auszahlen möchte. Ich denke, dass mir bei 30 Tage Urlaubs...


MuSchu Urlaub bei befristeten Vertrag?

Hallo Frau Bader, ich werde Ende des Jahres in den MuSchu gehen und anschließend Elternzeit nehmen. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft kurz nach Beginn der Elternzeit aus. Muss mir der Urlaub 2015 auf dem MuSchu dann schon dieses Jahr gewährt oder ausgezahlt werden? Es gelten ja immer nur volle Monate für den Urlaub. Was passiert, wenn uns...


ez, muschu, Urlaub...

Hallo Frau Bader! Ich habe ein paar ungeklärte Fragen; ) Bin noch in Ez eigentlich bis Mai 2015 mit 25std. habe aber keine Reduzierung geschrieben wie vom AG gewollt, weil ich dachte ich hätte noch zeit. So geht meine ez regulär bis Juni 2015 mit 35 std. Ich bin jetzt allerdings seid März wieder ss was der ag auch schon seid Anfang April weis. Ic...


Elternzeit wegen MuSchu beenden - Urlaub aus Vollzeit in Teilzeitbesch. abbauen

Hallo! Ich habe bereits ein Kind und befinde mich im 3. Jahr der Elternzeit. Während der Elternzeit habe ich Teilzeit (12 Std/Woche bzw. 2,4 Std./Tag) gearbeitet. Nun beende ich mein 3. Elternzeitjahr vorzeitig (1,5 Monate früher) wegen Mutterschutzes der 2. Schwangerschaft. In diesen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt falle ich auf meinen Vo...


VWL Zahlung u Urlaub im Muschu nach vorzeitiger Beendigung der 1. Elternzeit

Guten Abend Frau Bader, aktuell befinde ich mich in der zweijährigen Elternzeit für meine Tochter. Diese endet eigentlich zum 19.07 2018. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und gehe zum 26.06 2018 in Mutterschutz über, da ich die Elternzeit vorzeitig beendet habe um die Mutterschutzleistungen zu erhalten...d.h. ich habe in der 2 Schwangersc...