Hallo ich hab mal eine Frage. Mein Bruder hat eine Tochter, 11 Jahre. Lebt von der Mutter kurz nach der Geburt getrennt. War fast durchgehend Arbeitslos. Geht jetzt seit ca 2 Jahren Arbeiten. Die Ex hat das mitbekommen und Unterhaltzahlung eingereicht. Jetzt meinte sie das sie ja soo nett wäre und nicht die ganzen 11 Jahre verlangt. Sie meinte die zahlung verjährt nicht. Stimmt das? Danke schon mal
von
Nicole30
am 04.11.2015, 12:27
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Hallo,
nein, nicht rückwirkend. Der Anspruch kann aber auf das JA (Unterhaltsvorschuss) o das Jobcenter (H IV) übergegangen sein, die können es dann verlangen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2015
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Wenn sie den Unterhalt gefordert hat stimmt das. Bestimmt hat das Jugendamt lange gezahlt. Da muss er seine Schulden dann auch abstottern.
Viel schlimmer ist aber dass Dein Bruder voller Absicht nicht zahlt für sein Kind, obwohl er es seit zwei Jahren könnte. Oder wieso muss sie sowas erst rausfinden?
Ist ihm das egal ?
von
Sternenschnuppe
am 04.11.2015, 12:35