Frage: Unterhaltspflicht bei Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wir nicht verheiratet aber in einer Lebensgemeinschaft, bekommen im August ein zweites Kind (mein Erstes, das andere Kind ist aus der ersten Ehe meiner Frau). Meine Frau geht für ein Jahr in Elternurlaub, und erhält der Höchstsatz von ca 1800,-€. Dies reicht Ihrer Meinung nach nicht aus um Ihre Unkosten zu decken, und besteht darauf, dass ich ca 800,-€ zusätzlich zu zahlen habe, da Sie auch noch einen Verdienstausfall habe(und auch Ihr Auto etc weiter finanzieren möchte). Mein Nettoeinkommen ca 4000,-€. Bin ich rechtlich verpflichtet dies zu tun. (das eine einvernehmliche Lösung von uns beiden gesucht wird, sollte hier selbstverständlich sein). Wenn ich meine Fixkosten dagegen rechne kann ich diese Höhe eigentlich nicht leisten. ich möchte gerne etwas abgeben, aber wo wäre die Höchstgrenze. Mit besten Grüssen

von aero am 27.04.2014, 12:00



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei Elternzeit

Hallo, wohnen Sie nicht zusammen? Wie ist die Kassenverteilung? Grds. hat sie Anspruch auf Unterhalt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei Elternzeit

Also sie hat schon eines und nun bekommt ihr das erste gemeinsame ? Was hatte sie denn vorher Netto ? Generell bist Du schon für ihren Verdienstausfall zuständig, das stimmt. Habt ihr getrennte Kassen oder wohnt ihr getrennt, oder wie kommt es dazu, dass sie das fordert ? So ganz verständlich ist Eure Lebenssituation nicht geschildert.

von Sternenschnuppe am 27.04.2014, 12:20



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei Elternzeit

Krass, 1800 € haben andere wo beide Elternteile voll arbeiten..... Das als Elterngeld, dazu noch Kindergeld für zwei Kinder und Unterhalt für das erste Hört sich ja auch nach echt klasser "Lebensgemeinschaft" an. Klaro ist es klar das Du ihr auch wo Unterhaltspflichtig bist. Aber klar ist auch, das man als Paar da wirklich GEMEINSAM eine Lösung finden sollte. Und das es da auch Abstriche geben muß. Forderungen usw finde ich da mehr als kontraproduktiv. Wie wollt ihr das den in Zukunft machen? Ansonsten, wie viel Unterhalt Du zahlen müsstes, kannst Du dir hier ausrechnen: http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html 800 € kann sie also gerne fordern, ist aber weit über dem was du gesetzlich dem Kind zahlen müsstest. Ob ihr Unterhalt bei der Höhe des Elterngeldes zusteht, keine Ahnung. Zumal ich davon ausgehe das sie alles andere als bedürftig ist, es dürften entsprechenden Rücklagen wohl da sein. Kosten wie Mietbeteiligung usw müsstet ihr dann aber auch entsprechend gegenrechnen. Weiß ja nicht ob ihr überhaupt in einem Haushalt zusammenlebt. Ansonsten, wenn ihr keine Lösung findet, oder eure Unkosten nicht decken könnt, dann werden ihr eine andree Lösung finden müssen. Notfalls muß sie halt wieder arbeiten. Oder Du einen Zweitjob annehmen. Weil bei dem Verdienst steht euch auf keinem Falle finanzielle Unterstützung vom Staat zu. Und, kleiner Tip, viele Zahlungen kann man in der Elternzeit stunden bzw ruhen lassen. Oder kleinere Raten zahlen. Ebenso gibt es, wenn entsprechende Rahmenbedingungen passen, auch noch zusätzliche finanzielle Mittel wie zB zusätzliche Riesterzahlung, niedrigere Versicherungsprämien und weiteres. oder man macht es so wie andere Eltern und schnürrt einfach den Gürtel etwas enger....

Mitglied inaktiv - 27.04.2014, 12:49



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei Elternzeit

Dass Du bei der Vaterschaftsanerkennung auch gleich die gemeinsame elterliche Sorge unterschrieben kannst. Sorry falls ich da voreilig bin, aber Frauen die vor der Geburt gleich mal Geld fordern, in einer Partnerschaft, die bestehen auch gern mal darauf dass sie das Sorgerecht alleine behalten wollen. Nur so als Tipp.

von Sternenschnuppe am 27.04.2014, 13:17



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei Elternzeit

fordern kann man viel. mit recht und gesetz zu argumentieren würde mir innerhalb einer funktionierenden partnerschaft nicht einfallen. wie lebt ihr denn sonst so? wie sind die kosten verteilt? fühlt sie sich da etwas benachteiligt? 4000€ netto, das ist schon reichlich, woher kommen denn deine hohen fixkosten? im falle einer trennung müßtest du ihr u.u. betreuungsunterhalt zahlen, da kann ich mir 800€ schon vorstellen..... vll hat sie das als argumentationsgrundlage genommen?

Mitglied inaktiv - 27.04.2014, 14:29



Antwort auf: Unterhaltspflicht bei Elternzeit

Hallo, soo doof wäre das gar nicht, weil: Den Unterhalt, den Du der Mutter zahlst (nicht für das Kind, den für sie selbst) kannst Du von der Steuer absetzen. Die Mutter muss den widerum versteuern, kann sich aber rechnen. Ich habe damals dem Papa auch trotz Zusammenlebens Unterhalt gezahlt, Und immer soviel davon bei der Steuer angeben, dass wir das größtmögliche rausgeholt haben. Da muss man die Steuererklärungen natürlich parallel machen... Gruß Désirée

von desireekk am 28.04.2014, 11:26



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