Frage: Unterhaltsberechnung und Haus

Ich stelle heute eine Frage für eine gute Bekannte. Sie erwartet ein nichteheliches Baby und der Vater baut sich zur Zeit ein Haus und ist deshalb verschuldet. Kann er die Kosten des Kredites bei der Berechnung des Unterhaltes für die Mutter in Abzug bringen? Weder die Kindesmutter noch das Kind haben etwas von dem Haus. Vielen Dank !

Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 23:08



Antwort auf: Unterhaltsberechnung und Haus

Hi, generell sind alle Schuldpflichten gleichgestellt. Er hat mit dem Hausbau vor der Geburt des Kindes, bzw vor der Kenntnis über seine zukünftigen Unterhaltspflichten, begonnen. Anders sieht es aus, wenn er in Kenntnis seiner Uterhaltspflicht Schulden macht. cu

Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 10:33



Antwort auf: Unterhaltsberechnung und Haus

Leider ja. Denn er hat ja nicht "mutwillig" mit dem Hausbau angefangen, um seine Unterhaltsleistung zu reduzieren, nachdem er hörte, dass er Vater wird, denke ich.

Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 10:50



Antwort auf: Unterhaltsberechnung und Haus

Unterhalt steht auf erste stelle-ja klar werden die schulden berücksichtig aber er muss zahlen ob der schulden hat oder nicht.

Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 22:06



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