Unterhalt vom KV für mich auch bei neuer Beziehung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt vom KV für mich auch bei neuer Beziehung?

Hallo Frau Bader Ich hätte eine Frage zwecks Unterhalt an mich vom KV: Aaaaalso: Ich habe seit längerem einen neuen Partner mit dem ich und meine Kinder zusammen eine Wohnung suchen wollen. Nun meine Frage: Bekomme ich für mich dann immernoch Unterhalt vom Kindsvater? Ich habe da nämlich etwas von einem eheähnlichen Verhältnis läuten hören. Okay... Das ich dann in der Lohnsteuerklasse auf eins komme, ist mir klar. Aber hat das auch Unterhaltsmäßig Konsequenzen??? Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Mühe! GLG

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 21:13



Antwort auf: Unterhalt vom KV für mich auch bei neuer Beziehung?

Hallo, wenn man eine gefestigte Beziehung hat,sieht es schlecht aus. IdR spricht man ab 2 Jahre davon. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2005



Antwort auf: Unterhalt vom KV für mich auch bei neuer Beziehung?

Hallo ! Es hängt davon ab wielange die beziehung schon besteht ! Ab 2 jahren spricht man von einer gefestigten beziehung und dann braucht der Ex nicht mehr zahlen -ebenso wenn Du vom neuen Partner ein Kind erwartest ! lG Ellen

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 21:35



Antwort auf: Unterhalt vom KV für mich auch bei neuer Beziehung?

Danke Ellen! Du hast mir schon einen wichtigen Schritt weitergeholfen. Ganz lieben Dank!

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 21:44



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