hallo, ich habe dreierlei fragen an sie. 1. mein lebensgefährte war 5 jahre verheiratet. Im Oktober 2001 war die Scheidung aber das Trennungsjahr begann schon im februar 1999. aus dieser ehe ist ein sohn "Julian" jetzt 5 Jahre alt entstanden. Wir mein lebensgefährte und ich sind jetzt seit dez. 1999 zusammen und haben auch ein gemeinsamen sohn mit namens "benjamin" 8 monate alt und das 2 kind kommt im dezember zur welt. jetzt wollte ich fragen da er bei seiner ex frau schon eine unterhaltsunterwerfungsurkunde beantragt hatte bekommt sie da trotzdem noch ca. 175.-€ unterhalt oder bekommt sie weniger nach dem 3 kind? ich bin hausfrau und er ist allein verdiener. ich bekomme zwar erzihungsgeld 300€ und einen kleinen mietzuschuß vom sozialamt + kindergeld und das wars. er verdint monatlich ca. 1300 - 1400.-€ netto. wie schaut das da aus? 2. er hat das besuchsrecht für seinen sohn julian alle 14 tage. da aber seine frau 120 km von uns mit absicht um meinen lebensgefährten zu ärgern weggezogen ist, besteht da nicht die möglichkeit julian schon freitags abend nach seiner arbeit wenn er früh hat das heißt von 8:oo uhr - 17:oo uhr ihn zu holen. sonst holen wir ihn immer samstag nach 16.00 uhr also sind gegen 18:00 uhr erst bei seiner ex und bis wir wieder zuhause sind je nach verkehr wird es auch :19:30 - 20:00 unr und sonntags mußen wir schon um 16:30 uhr los je nach stau das er pünktlich um 18:00 uhr wieder bei seiner mutter ist. und wie ist das ist sie pferpflichtet den kinderausweiß + krankenkarte mitzugeben? Julian leidet an atem not in streß situationen deshalb mußten wir schon mehrmals ins kh und da keine krankenkarte dabei. wir fahren auch mal nach paris zum frühstücken und zur oma aber ohne seinen kinderausweiß können wir dies nicht mehr machen. kommen nicht über die grenze. hatten auch schon probleme mit der polizei weil wir in eine kontrolle kamen und konnten julian nicht ausweißen die hier in bayern sind alle ganz pinibel, punkt genau das war wirklich war auch ein häck meck. kann man da etwas machen das sie dne ausweiß´+ die karte mit zugeben hat. unaufgefortert.? 3. ´seine ex und er haben das gemeinsamme sorgerecht, kann sie alleine bestimmen wann und in welche schule julian kommt? warum muß marcus ihr bescheid geben das er in den urlaub mit ihm 5 tage fahren möchte wenn er im sommer lange bei uns ist und sie muß nichts sagen? julian hat probleme mit seinem stuhlgang warum kan sie marcus verbieten zum arzt zugehen. sie ist auf alle fälle nicht bereit zum arzt zugehen das thema hatten wir schon mit ihr. der kleine julian sagt auch immer wen er da ist ich möchte bei dir papa und bei sandra bleiben. warum ist mein bruder da und ich muß wieder zu mama zurück. er weint auch immer ganz stark. wenn er merkt das es wieder zurück zur mama geht rastet er aus. wir müßen ihn immer ablenken damit er auf andere gedanken kommt. das ist garnicht immer so einfach. julian seine mutter hat vor 3 monaten neu geheiratet und der neie mann hat auch ein kind im schwersterziehbaren heim, und da haben wir marcus und ich auch so unsere bedenken. jedesmal wenn seine ex was vorhat kan julian nicht schnell genug abgegeben werden. auch so wenn wir anfragen ob er freitags mal kommen kan nein er muß ja noch in den kindergarten heißt es dann aber wenn die oma fragt sie wohnt 10 km entfernt von uns ist das kein problem. wie wo was können wir dagegen tun. was können wir unternehmen in allen drei punkten. bitte helfen sie uns und geben sie rat,. vielen dank im vorraus. endschuldigen sie die vieleicht undeutliche gramatikalische aussprache aber das regt mich auf. gruß sandra
Mitglied inaktiv - 14.06.2002, 08:47