mein mann hat mit seiner affäre ein kind gezeugt,wir selber haben drei kinder.für das kind will er zahlen,kein thema.aber muss er auch für die mutter bezahlen,wir selber kommen mit dem geld grade so hin und kann sie vor der geburt schon geld von ihm verlangen
von
ziege311
am 06.03.2014, 20:02
Antwort auf:
unterhalt für nicht eheliches kind
Hallo,
das kommt auf seinen Verdienst an. Er muss erst gleichrangig für die 4 Kinder zahlen und dann muss man sehen, was noch übrig ist.
Grds. gibt es eine Pflicht bis zum 3. Geb. des Kindes, wenn die KM wegen des Kindes nicht arbeiten kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2014
Antwort auf:
unterhalt für nicht eheliches kind
: lebensjahr des kindes unterhaltspflichtig... Wohei Kinder aber immer Vorrang haben.
von
peekaboo
am 06.03.2014, 21:04
Antwort auf:
unterhalt für nicht eheliches kind
Das kommt auf sein Einkommen an.
Zuerst werden die Kinder bedient, dann die Frau und ggf. Du wenn Euer kleinstes Kind unter 3 noch ist.
Was hat er denn netto ?
von
Sternenschnuppe
am 06.03.2014, 21:22