Hallo,
meine Frage ist etwas komplizierter: mein Mann (Engländer) hat aus erster Ehe einen Sohn (9 Jahre)für den er Unterhalt zahlt. Die Höhe ist damals nicht vom Gericht sondern von einer speziellen "Hilfsorganisation" (vergleichbar wohl dem Jugendamt) festgesetzt worden. Der Sohn lebt in GB bei seiner Mutter, die seit langem anderweitig liiert ist und aus dieser Verbindung eine Tochter hat.
Nun kommt unser Kind im August 01 zur Welt, mein Mann möchte ab August 02 2 Jahre Erziehungszeit nehmen. Bin ich für den Sohn aus erster Ehe in diesem Fall mit unterhaltspflichtig?
Wenn er nicht verdient - wer zahlt dann Unterhalt?
Danke!
Carola
Mitglied inaktiv - 21.05.2001, 12:53
Antwort auf:
Unterhalt für Kind aus erster Ehe
Liebe CArola, es gilt engl. Recht, da kenne ich mich nicht aus. Vielleicht werden Sie findig bei www. binational-in.de.
Nach dt. REcht kommt es darauf an, ob er vorher gearbeitet hat-dann ist er so zu behandeln, als wenn er weiter arbeitet. Das heißt, keiner kann EU auf Kosten seiner "anderen" KInder nehmen.
Gruß,
NB
Gruss,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2001
Antwort auf:
Unterhalt für Kind aus erster Ehe
Ich kann Dir nur sagwen, wie es hier bei uns in D normalerweise läuft:
Auch wenn Dein Mann / Freund Elternzeit nimmt, hat der Unterhalt weiterzulaufen in der bisherigen Höhe.
Evtl. kommt eine minimale Kürzung wg. Herabstufung in der Düss. Tabelle in betracht.
ich zahle bei uns auch quasi den Unterhalt für den ersten Sohn meines Mannes.
Dabei könnten wir evtl. noch so argumentieren, daß mein mann nicht "gar nicht" sondern eben weniger verdient, da er im EU die 19 Std. weiter arbeitet.
Soweit ich weiß, hat man aber auch damit sehr schlechte Karten!
Ich denke für Euch ist das englische Recht zuständig, da müsstet Ihr Euch dort schlau machen...
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.05.2001, 21:30