Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte da mal eine ganz wichtige Frage an Sie und zwar, ich bin seit etwa 2 Jahren vom leilichen Vater meines Sohnes getrennt. Dieser studiert und kann aufgrunddessen keinen Unterhalt zahlen. Ich erhalte aber Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse. Nun möchten mein jetziger Freund und ich im August diesen Jahres heiraten. Ich weiß zwar das ich dann keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss habe, aber meine eigentliche Frage: Entbindet die Heirat gleichzeitig den leiblichen Vater von seiner Unterhaltspflicht? Kann ich mit ihm z.B. schriftlich vereinbaren, dass er mir Unterhalt zahlen muss, sobald er wieder Geld hat und dies von einem Notar beglaubigen lassen? Wie sieht das die Rechtslage? Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen Michèlle
Mitglied inaktiv - 28.05.2004, 21:35