Guten Tag Fr. Bader,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus im1.OG .Der Vermieter hat mir die Möglichkeit gegeben, den Kinderwagen in den Kellergang zu stellen.
Da meine Kleine 12 Monate ist, muss ich sie mit dem Kiwa die Treppe runter "hoppeln". Durch das nasse Wetter besteht im Moment erhöhte Rutschgefahr, da die Stufen aus Mamor sind.
Wer haftet dafür, falls ich ausrutsche. Falls ich mich oder mein Kind verletze?
Oder der Kinderwagen beim runterfallen die Eingangstür zur Kellerwohnung beschädigt?
Ist der Vermieter verpflichtet Gummimatten (o.ä.) auf die Stufen zu kleben?
Das Abstellen des Kinderwagens im Eingangsbereich ist leider nicht möglich.
LG Nina Schuster und Emilie Sophie
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 16:48
Antwort auf:
Unfallgefahr im Treppenhaus
Hallo,
es kommt darauf an, wei rutschig es ist und ob ein Verschulden des Vermieters vorliegt. Grds. haftet der Vermieter, wenn er seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Wie gesagt, es kommt darauf an, wie gefährlich feucht es ist.
Auch sollte man in der Hausordnung lesen, ob eine Haftung ausgeschlossen ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2010
Antwort auf:
Unfallgefahr im Treppenhaus
Hallo
Also in meinen Augen kann man jetzt Kinderwagen auch gegen Mülleimer, Karton, Wäschekorb etc. austauschen.
Und dann haftet die normale Hausrats oder Haftpflichtversicherung des Mieters.
Weiss jetzt nicht genau welche.
Aber wenn es nass ist, dann ist es in den meisten Treppenhäusern rutschig, kenne ich auch nicht anders.
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 17:10