Hallo, ich hätte die eine oder andere Frage.
Ich bin alleinerziehend und in Elternzeit.
Ich bekomme Elterngeld und zusätzlich Bezüge vom Jobcenter.
Ich habe eine Zustimmung meines jetzigen JC zum Umzug in ein anderes BL.
Ich stehe allerdings noch in einem Arbeitsverhältnis, kann ich meine Arbeit problemlos kündigen oder muss ich etwas beachten?
Der Umzug ist nicht wegen neuer Arbeit genehmigt worden sondern aus anderen Gründen.
Ich würde mich über eine schnelle Antwort.
LG
von
beate2018
am 11.05.2020, 11:29
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland
Hallo,
Sie können kündigen, sind aber je nach Grund gesperrt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2020
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland
Klar kannst du kündigen, damit endet dann aber deine Elternzeit und damit auch Versicherungsschutz. Wobei du ja noch solange abgesichert wärst wie du EG bekommst und Bezüge vom JC.
Ich würde nicht kündigen. Sondern mir erst am neuen Wohnort was neues suchen und dann erst zum Ende der EZ kündigen. Außer man will mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten. Aber danach klingt es bei dir nicht. Wo man in der Elternzeit wohnt ist ja egal. Bleibt noch das man, wenn man in der EZ woanders arbeitet, die Zustimmung des AG benötigt. seine Zustimmung wo man wohnt dagegen nicht.
von
Felica
am 11.05.2020, 11:38
Antwort auf:
Umzug in ein anderes Bundesland
Frage:
Ich wollte dir Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und dann erst kündigen.
Selbstverständlich würde ich mich dort um einen neuen Arbeitsplatz kümmern.
Mir geht es eher darum das, das jetzige JC die Genehmigung rückwirkend machen könnte weil ich hier eine Arbeit habe und dort noch nicht.
Oder das es eventuell Sanktionen geben könnte.
Lg
von
beate2018
am 11.05.2020, 14:10