Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich werden noch kurz vor der Geburt in seine Heimatstadt zurückziehen, 350km weg von meinem jetzigen Arbeitsplatz.
In seiner Heimatstadt gibt es auch eine Niederlassung meiner Firma - Könnte ich dann "automatisch" hier anfangen zu arbeiten, ist die Firma dazu "verpflichtet" oder kann die Firma sich auf meinen auf eigenen Wunsch getätigten Umzug beziehen und so muss sie mir quasi gar nix anbieten und es käme zu einer Kündigung?
Außerdem bin ich mir unsicher ob ich nun 1 oder 2 Elterzeitjahre nehmen soll, in welchen Fällen wird ein späterer Antrag auf ein 2.Elternjahr abgelehnt?
Besten Dank :)
von
annashophie
am 18.10.2017, 15:29
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Hallo,
es kommt darauf an, was im Vertrag steht, ich gehe jedoch nicht davon aus, dass ihre Firma eine Verpflichtung hat, sie bei einem Umzug tatsächlich auch am neuen Ort einzustellen.
Wenn Sie weniger als zwei Jahren nehmen haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2017
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Ob die Firma dich am anderen Niederlassungsort nehmen muss, hängt davon ab was im Vertrag steht. Wenn als Arbeitsort der bisherige Ort festgehalten wurde, muss sie dich woanders nicht nehmen.
Mehr Elternzeit zu nehmen ist besser als kürzer zu nehmen. Man kann in der EZ auch TZ arbeiten, zwischen 15-30 Std. pro Woche.
Mitglied inaktiv - 18.10.2017, 15:40
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
In der Regel obliegt dem Arbeitgeber das Direktionsrecht. Er KANN dich versetzen, muss es aber nicht. Einen Anspruch auf eine Stelle in der neuen Stadt hast du nicht.
Du fragst, in welchen Fällen ein späterer Antrag auf das 2. Elternzeitjahr abgelehnt wird. Der Arbeitgeber benötigt keinen Grund, um dieses abzulehnen. Du musst dich für die ersten zwei Jahre festlegen. Gibst du nur 1 Jahr Elternzeit an, benötigst du für eine Verlängerung die Zustimmung des Arbeitgebers.
von
chrissicat
am 18.10.2017, 21:33
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Selbst wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du an wechselnden Orten eingesetzt werden kannst, obliegt dem AG das Recht in betrieblichem Sinne zu entscheiden, wo du eingesetzt/benötigt wirst.
Ein Umzug ist deine Sache und kein Grund für den AG, dich dann auch vor Ort einzusetzen.
Ich würde das vorher klären. Weder ein AG noch ein Mitarbeiter will sich vor vollendete Tatsachen stellen lassen und damit auch unter Druck setzten lassen.
von
cube
am 19.10.2017, 08:54
Antwort auf:
Umzug in andere Stadt
Der AG hat neben allen ihm zustehenden Rechten/ Möglichkeiten aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem AN.
Bei uns gilt, wir können im gesamten Landkreisgebiet umgesetzt werden, dennoch werden EZ-Rückkehrer wenn möglich, am Wohnort eingesetzt. Wegen der Fürsorgepflicht. Ich selbst bin in EZ auch umgezogen... Sprich mit dem AG :-)
Mitglied inaktiv - 19.10.2017, 21:23