Hallo Frau Bader, ich bin Krankenschwester und seit 2002 im Erziehungsurlaub. Jetzt fange ich wieder stundenweise an zu arbeiten. Meine drei Kinder sind alle vor dem 1.1.06 geboren. Habe ich dadurch, dass ich während der Umwandlung der Tarivverträge, nicht gearbeitet habe den Anspruch vom erhöten Ortszuschlag für Kinder verloren? Der TövP sieht das jetzt ja nicht mehr vor. Danke, Alex
Mitglied inaktiv - 01.04.2007, 22:14