Hallo die Eltern meines Mannes wollen gerichtlich ein Umgangsrecht mit unserem zweijährigen Sohn erwirken. Wir waren schon vor seiner Geburt zerstritten und das Verhältnis ist immer schlechter geworden. Ab dem Alter von ca. 1,5 Jahren hatte unser Sohn in unregelmäßigen Abständen Kontakt zu seiner Großmutter, der aber eher förmlich und nicht intensiv war. Da unser Streit immer weiter eskaliert, können wir es nicht mehr verantworten, dass überhaupt ein Kontakt stattfindet. Etwas problematisch ist, dass wir momentan noch im selben Haus wohnen, was sich aber bald ändern soll. Der Wortlaut meines Schwiegervaters war "Es ist uns egal, was wir dürfen oder nicht, wir wollen unseren Enkel sehen und werden unser Recht vor Gericht erstreiten". Meine Fragen sind jetzt: Gibt es dieses Gesetz über ein Umgangsrecht der Großeltern wirklich und wenn ja, bestände in unserem Fall da sogar Aussicht auf Erfolg? Für unseren Sohn wäre ein Umgang auf keinen Fall förderlich. Vielen Dank für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 15:15