Hallo Frau Bader, ich habe einpaar Fragen zur Elternzeit. Vorab einige Daten: Geburt Tochter 28.04.2013 (2 Jahre Elternzeit beantragt) Elternzeit zum 01.05.2014 beendet und Vollzeit gearbeitet Geburt Zwillinge 12.10.2014 (2 Jahre Elternzeit beantragt und dann auf 3 Jahre verlängert). Nun meine Fragen: Kann ich von meiner 1. Tochter noch 1 Jahr Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr nehmen? Wenn ja welche Anmeldefrist gibt es da? Kann ich von den Zwillingen noch 2 Jahre Elternzeit nehmen? Welche Frist muss ich da einhalten? MfG Manu
von manu2812 am 27.07.2017, 14:29