Liebe Frau Bader, wir möchten gern testamentarisch festelegen, dass meine Eltern - falls meinem Mann und mir etwas zustoßen sollte - das Sorgerecht für unseren Sohn bekommen. Ich habe gelesen, dass das Gericht dies ablehnen kann, wenn die Personen über 60 sind. Stimmt das? Kann ich es trotzdem "verlange" oder hinbekommen, dass das akzeptiert wird? Meine Eltern sind 66 und 71, aber das sieht un merkt man Ihnen nicht an. Liebe Grüsse Male2010
von male2010 am 18.12.2011, 21:32