Ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt würde ich gerne ab Oktober in Teilzeit, 20 Wochenstunden wieder einsteigen.
Habe ich darauf einen Anspruch? Mein AG hat bis 31.8. eine Vertretung für mich eingestellt. Jedoch hat diese noch keinen neuen Verlängerungsvertag erhalten, aber eine mündliche Zusicherung, dass sie ein weiteres Jahr bleiben kann.
von
Jennifer-82-
am 09.05.2014, 16:07
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2014